Öffentliche Aufgabe. Ehrenamtliches Engagement.
Die Freiwillige Feuerwehr Geisingen erfüllt eine wichtige kommunale Pflichtaufgabe: den örtlichen Brandschutz und die Allgemeine Hilfe.
Pflichtaufgabe der Gemeinde
Die Stadt Geisingen hat nach dem Feuerwehrgesetz den örtlichen Brandschutz und die örtliche Allgemeine Hilfe als Selbstverwaltungsangelegenheit sicherzustellen. Die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr ist somit eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Die Freiwillige Feuerwehr nimmt hoheitliche Aufgaben wahr und ist deshalb im aktiven Bereich eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde.
Freiwillig im Dienst der Allgemeinheit
Gerade im ländlichen Bereich hat die Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Bürgerinnen und Bürger der Gesamtstadt leisten freiwillig und ehrenamtlich ihren Dienst in ihrer jeweiligen Ortsteilfeuerwehr.
Ihre Aufgabe ist es, bei Bränden, Unfällen und anderen Notlagen Hilfe zu leisten sowie Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen.
Gemeinschaft und Verantwortung
Innerhalb der Ortsteile der Stadt Geisingen sind die Feuerwehren bedeutende Gemeinschaften und wichtige Kulturträger. Sie stellen außerdem ein Bindeglied zwischen den Generationen dar.
Sowohl Jüngere als auch Ältere können sich in der Feuerwehr aktiv oder passiv engagieren.
Oft werden Freiwillige Feuerwehren mit örtlichen Vereinen gleichgestellt, die ebenfalls ehrenamtliche Arbeit leisten. Den Mitgliedern der Einsatzabteilungen obliegt jedoch eine besondere Verantwortung, sodass eine direkte Gleichstellung kaum möglich ist.
Professionelle Hilfe — ehrenamtlich geleistet
Menschen, die tatsächlich die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr in Anspruch nehmen müssen, merken im Einsatz nicht, dass die Hilfe von ehrenamtlichen Kräften und nicht von Berufsfeuerwehrleuten geleistet wird.
Aufgrund eines sehr guten Ausbildungsstandes kann betroffenen Personen schnell und professionell geholfen werden. Zudem übernehmen die Einsatzkräfte ihren Dienst nicht nur zu bestimmten Zeiten, sondern rund um die Uhr — an 365 Tagen im Jahr.
Feuerwehrbedarfsplan, Ausbildung und Ausrüstung
Um einen optimalen Ausbildungs- und Ausrüstungsstand zu erreichen, gehört die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans zu den Aufgaben der Gemeinde.
Dieser wird in Abstimmung mit dem Landkreis aufgestellt. Mithilfe des Plans werden die örtlichen Risiken ermittelt. Darauf bezogen werden Ausbildungsstand und Ausrüstung überprüft und bei Bedarf angepasst.
Ziel ist eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit den notwendigen baulichen Anlagen, Einrichtungen und der erforderlichen technischen Ausrüstung.
Satzungen und Ordnungen
Darüber hinaus verfügt die Freiwillige Feuerwehr Geisingen über eine entsprechende Feuerwehrsatzung sowie Kosten- und Entschädigungsregelungen.
Diese Dokumente finden Sie hier:
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Geisingen
Feuerwehrsatzung, Stand Oktober 2016.
PDF öffnen →Kostenordnung
Kostenordnung für Leistungen der Feuerwehr, Stand Oktober 2016.
PDF öffnen →Entschädigungssatzung
Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Angehöriger, Stand Oktober 2016.
PDF öffnen →Hinweis: Die Feuerwehr Geisingen ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Geisingen und erfüllt Aufgaben des Brandschutzes sowie der Allgemeinen Hilfe.
